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Honorar

Das Honorar für eine Wertermittlung von Gebäuden und Grundstücken richtet sich nach § 34 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) und ist rechtlich verbindlich. Es berechnet sich in abhängigkeit von dem Verkehrswert, der bei der Wertermittlung ermittelt wurde, zuzüglich Nebenkosten und geltender Umsatzsteuer.

Die Tabelle stellt einen Auszug aus der Honorartafel zu § 34 Abs.1 HOAI dar (Stand 01.01.1996):

Wert
(Euro)
Normalstufe
(Euro)
Schwierigkeitsstufe
(Euro)
von bis von bis
... ... ... ... ...
100.000 543 664 643 910
150.000 725 881 856 1203
200.000 860 1051 1017 1432
250.000 977 1193 1157 1628
... ... ... ... ...

Die Zuordnung in Normalstufe und Schwierigkeitsstufe richtet sich im Einzelfall nach dem Aufwand.

Zum Beispiel ergibt sich bei einem Verkehrswert von 200.000,- Euro ein Mindesthonorar von 860,- Euro zuzüglich Nebenkosten und geltender Umsatzsteuer.